Unternehmensberater

Lohnverrechnung

Ein wichtiges Thema in Ihrem Unternehmen. Ihr Personal – Ihre Zukunft. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter korrekt abgerechnet werden.
Wir kümmern uns um die außerbetriebliche Abrechnung. Unserem Team steht nicht nur eine aktuelle Software zur Verfügung, sondern auch die aktuelle Gesetzgebung.
Unsere Leistungspalette reicht von rechtlichen Einzelauskünften bis hin zur Abwicklung der gesamten Personalverrechnung. Im Rahmen derAuswertungen werden sämtliche arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften laufend berücksichtigt. Unsere Beratung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass wir laufend auf mögliche Lohnsteuerbegünstigungen hinweisen.
Neben den laufenden Personalverrechnungsagenden (Führung der Lohnkonten, Gehaltsabrechung, laufende Korrespondenz mit den Abgabenbehörden) stehen unsere jahrzehntelangen und einschlägigen Erfahrungen für Abgabenprüfungen zur Verfügung.

Dipolomierte LohnverrechnerIn – Berufsbild

LohnverrechnerInnen berechnen und verrechnen die Löhne und Gehälter sowie Sozialversicherungs- und Lohnabgaben für die MitarbeiterInnen eines Unternehmens. Die Lohnabrechnung erfolgt auf kollektivvertraglicher Basis, auf Basis von Betriebsvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen. Sie führen Buch über Krankenstände und Urlaubszeiten, Dienstreisen und Überstunden und berechnen aufgrund dieser Aufzeichnungen die monatlichen Arbeitszeiten der MitarbeiterInnen. Weiters stellen sie Krankenscheine aus und rechnen die Abgaben mit der Krankenkasse (Sozialversicherung) und dem Finanzamt (Lohnsteuer und Lohnnebenkosten) ab.
LohnverrechnerInnen arbeiten in Unternehmen aller Wirtschaftszweige und Branchen, im Bereich der öffentlichen Verwaltung, bei Verbänden und Organisationen. Häufig sind sie auch bei Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungskanzleien beschäftigt. Sie arbeiten eigenständig oder im Team mit Fachkräften aus dem Personalwesen und der Buchhaltung.

Arbeits- und Tätigkeitsbereiche

LohnverrechnerInnen führen Lohnkonten und erstellen und verbuchen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen aller MitarbeiterInnen (ArbeiterInnen, Angestellte, freie DienstnehmerInnen) eines Betriebes. Sie verwalten Dienstverträge, Werkverträge und andere Vereinbarungen zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Bei Löhnen und Gehältern berechnen sie den Betrag aufgrund der geleisteten Arbeitszeiten, wobei sie Überstunden, Krankenstände, Urlaube, Dienstreisen etc. berücksichtigen. Ausgehend vom Bruttoeinkommen berechnen sie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Dienstgeberabgaben und diverse Zuschläge oder Abschläge, melden die Abgaben an die zuständigen Behörden und veranlassen die fristgerechte Einzahlung der Abgabenschuld. Sie ermitteln den Nettobetrag/das Nettoeinkommen der MitarbeiterInnen und überweisen den Auszahlungsbetrag auf deren Bankkonten. LohnverrechnerInnen die bei Wirtschaftstreuhand- oder Steuerberatungskanzleien beschäftigt sind, müssen die monatlichen Abrechnungen und Lohnzettel rechtzeitig an die Auftraggeber übermitteln, damit diese die Überweisungen der Löhne/Gehälter und der Abgaben vornehmen können.
LohnverrechnerInnen verfügen über fundierte Kenntnisse in Arbeits-, Tarif-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und halten sich über gesetzliche Änderungen ständig auf dem Laufenden. Je nach Größe des Unternehmens beraten LohnverrechnerInnen die MitarbeiterInnen in Fragen zur Einhaltung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter, zur Istlohn-Erhöhung, zu Dienstreiseabrechnungen, zur Arbeitnehmerveranlagung und wirken auch bei der Erstellung der Geschäftsberichte und Bilanzen mit. Dabei stehen sie in Kontakt mit dem Management, mit KollegInnen aus der Finanzbuchhaltung und mit SteuerberaterInnen. Bei abgabenrechtlichen Prüfungen durch das Finanzamt oder die Sozialversicherungsanstalten stellen sie alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und besprechen Unklarheiten.

Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick

  • Lohnkonten, Personallisten etc. führen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen vornehmen
  • Konkrete Arbeitszeiten berechnen, Überstunden, Urlaube, Ausfallszeiten, Krankenstände etc. berücksichtigen
  • Zeiterfassungssysteme kontrollieren und abrechnen
  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge berechnen
  • Sonderzahlungen etc. berücksichtigen
  • Löhne und Gehälter anweisen
  • Dienst- und Werkverträge verwalten
  • Belege sammeln und kontrollieren
  • Dokumente, Ordner, Mappen, Betriebsbücher führen
  • Mit Sozialversicherungsanstalten und Finanzämtern kommunizieren, bei Prüfungen mitarbeiten
  • Bei der Erstellung von Bilanzen und Geschäftsberichte mitwirken
  • Mit PersonalmanagerInnen und PersonalentwicklerInnen zusammenarbeiten